Flexibel und 100 % online
Studieren Sie flexibel, ortsunabhängig und vollständig online. So lässt sich Ihr Fernstudium optimal mit Beruf, Familie und Privatleben vereinbaren.
Hochschulzertifikat im Fernstudium - ZFU-Nr. 136708c
Sie arbeiten im Rechnungswesen und sind mit der Erstellung von Jahresabschlüssen nach IFRS betraut oder verantworten Teile des Konzernrechnungswesens. Sie möchten IFRS aus Investorensicht verstehen, um Jahresabschlüsse besser interpretieren zu können.
Mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) wurden Regelungen zur Rechnungslegung geschaffen, die von Unternehmen weltweit einheitlich angewendet werden. Damit sollen Investoren angesprochen, überzeugt und zum Handeln motiviert werden. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Programms kennen Sie das Rahmenwerk der IFRS, können die Bewertungsvorschriften der IFRS anwenden und Erst- und Folgebewertungen durchführen.
Sie behandeln in diesem Programm alle relevanten Themenbereiche der IFRS, angefangen von der Identifizierung und Bewertung des immateriellen Anlagevermögens über die Erst- und Folgebewertung des Sachanlagevermögens bis hin zur Ermittlung der Höhe von Rückstellungen.
Sie können zudem Erfolgsunsicherheiten einschätzen, Eigenkapitalbestandteile abgrenzen, Finanzinstrumente systematisieren sowie Sicherungsbeziehungen erkennen und erfolgreich in der Praxis umsetzen. Leasingverhältnisse im Kontext der IFRS stehen in Ihrem Programm ebenfalls im Fokus. Zum Abschluss führen Sie die Kapitalkonsolidierung, die Schuldenkonsolidierung, die Aufwands- und Ertragskonsolidierung und die Zwischenergebniseliminierung nach IFRS in einfachen Fällen selbst durch.
Kosten
165 EUR monatlich, 990 EUR insgesamt
Erfahren Sie, wie unsere Studierenden und Absolventen das Fernstudium erlebt haben.
Gerne beantwortet Ellen Hofbauer, M.Sc. Ihre Fragen zum Bewerbungsablauf, zu den Zulassungsvoraussetzungen, zu unseren Studiengängen und zu allen weiteren Themen rund um Ihr Studium.
E-Mail: weiterbildung@allensbach-hochschule.de
Telefon: +49 (0)7533 919 23-87
Grundsätzlich kann auch während eines Fernstudiums weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen. Entscheidend sind insbesondere Ihr Alter, Ihre Ausbildungssituation und gegebenenfalls eine parallele Erwerbstätigkeit.
Ob in Ihrem individuellen Fall ein Anspruch besteht, prüft die zuständige Familienkasse. Dort erhalten Sie auch verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Nachweisen.
Mit einem Bachelorabschluss erwerben Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Unsere Masterstudiengänge qualifizieren Sie für Fach- und Führungspositionen in Unternehmen und berechtigen Sie zur Bewerbung für Positionen im gehobenen und höheren Dienst. Der Master of Arts in Wirtschaftspädagogik ermöglicht Ihnen den Einstieg in den Vorbereitungsdienst an Berufs- und Wirtschaftsgymnasien (vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung durch das jeweils zuständige Kultusministerium).
Nein. Als private Bildungseinrichtung ist die Allensbach Hochschule von der Umsatzsteuer befreit, daher wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Hochschulzertifikat im Fernstudium - ZFU-Nr. 167616c
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