Staatlich anerkannte Hochschule Programm Akkreditiert Staatlich zugelassener Fernstudiengang (ZFU) Top Fernhochschule Award 2026 Sehr Empfehlenswert

Vorleistungen anerkennen lassen und Studienzeit verkürzen

Sie haben bereits an einer Hochschule studiert oder eine berufliche Fortbildung abgeschlossen? Wir prüfen, welche Ihrer bisherigen Leistungen für eine Anerkennung oder Anrechnung infrage kommen und welche Module Sie dadurch möglicherweise nicht erneut absolvieren müssen.

Vorleistungen nutzen

Bereits erbrachte Studien- und Fortbildungsleistungen können berücksichtigt werden.

Studienzeit und Kosten reduzieren

Anerkannte Module müssen nicht erneut absolviert werden. Pro anerkanntem ECTS reduziert sich Ihr Studienentgelt um 30 Euro.

Individuell prüfen lassen

Wir prüfen Ihre bisherige Qualifikation und geben Ihnen eine persönliche Einschätzung zu den möglichen Anrechnungen oder Anerkennungen.

Was Sie bereits gelernt haben, kann für Ihr weiteres Studium zählen

Sie müssen bereits erbrachte Studienleistungen nicht zwangsläufig noch einmal erbringen. Leistungen aus einem früheren Hochschulstudium sowie bestimmte berufliche Fort- und Weiterbildungen können, bei entsprechender Gleichwertigkeit, für Ihr Studium an der Allensbach Hochschule anerkannt oder angerechnet werden.

Dazu zählen beispielsweise auch qualifizierte Fortbildungsabschlüsse wie Betriebswirt IHK, Betriebswirt VWA oder Betriebswirt HWK.

VORLEISTUNGEN KOSTENLOS PRÜFEN LASSEN

Wann können Vorleistungen anerkannt werden?

Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung eines Moduls oder Abschlusses. Wir prüfen insbesondere, ob Inhalt, Umfang und Niveau Ihrer bisherigen Leistungen mit den entsprechenden Modulen des gewünschten Studiengangs vergleichbar sind.

Inhalt

Die erworbenen Kompetenzen sollten inhaltlich möglichst weitgehend mit den Modulen Ihres Studiengangs übereinstimmen.

Niveau

Die Leistung muss dem akademischen Niveau des Moduls entsprechen, auf das sie angerechnet werden soll.

Umfang

Der Umfang wird in Arbeitsstunden, SWS oder ECTS verglichen. Ohne Angaben zu Inhalt und Umfang ist keine Prüfung möglich.

Rechtliche Grundlage ist § 35 Abs. 1 LHG. Ohne Angaben zu Inhalt, Niveau und Umfang der bereits erbrachten Leistungen kann eine Anerkennung bzw. Anrechnung nicht geprüft werden.

Berufliche Vorleistungen: bis zu 50 % auf das Bachelorstudium anrechenbar

Außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen können auf das Bachelorstudium bis zu einem Umfang von 50 % angerechnet werden.

Hochschulisch erbrachte Studienleistungen werden davon getrennt auf Anerkennung geprüft und unterliegen nicht dieser 50-%-Grenze.

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AUSSERHOCHSCHULISCHE VORLEISTUNGEN · BACHELOR 180 ECTS
Maximal anrechenbar aus außerhochschulischen Leistungen Reguläres Studium an der Allensbach Hochschule

Hochschulische Vorleistungen können grundsätzlich in größerem Umfang anerkannt werden, sofern die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Diese Unterlagen benötigen wir für die Prüfung

Je genauer Inhalt, Umfang und Niveau Ihrer bisherigen Leistungen dokumentiert sind, desto besser können wir die Vergleichbarkeit prüfen.

1

Modulkatalog bzw. Prüfungs- oder Studienordnung

Sie enthalten eine aussagekräftige Übersicht über Studieninhalte und Leistungsumfang, angegeben in Arbeitsstunden, SWS oder ECTS.

2

Transcript of Records oder Notenbescheinigung

Es weist die von Ihnen absolvierten Module und die erbrachten Leistungen aus.

Antrag über die Studienberatung stellen

Den Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung erhalten Sie bei der Studienberatung. Reichen Sie Ihre Unterlagen dort ein, wir sagen Ihnen, welche weiteren Dokumente für die Prüfung ggfs. noch benötigt werden.

UNTERLAGEN EINSENDEN

So funktioniert die Anerkennungsprüfung

Von der ersten Anfrage bis zur Einordnung Ihres Studienverlaufs begleitet Sie die Studienberatung persönlich.

  1. 1

    Unterlagen einreichen

    Sie senden uns Ihre bisherigen Leistungsnachweise und, soweit vorhanden, Modulbeschreibungen.

  2. 2

    Vergleichbarkeit prüfen

    Wir prüfen Inhalt, Umfang und Niveau Ihrer bisherigen Leistungen.

  3. 3

    Mögliche Anerkennung feststellen

    Sie erfahren, welche Module beziehungsweise Leistungen für eine Anerkennung oder Anrechnung infrage kommen.

  4. 4

    Studienverlauf und Gebühren einordnen

    Auf dieser Grundlage besprechen wir mit Ihnen, wie Ihr individueller Studienverlauf aussehen kann. Für jeden anerkannten ECTS reduziert sich das Studienentgelt um 30 Euro.

Sie möchten von einer anderen Hochschule zur Allensbach Hochschule wechseln?

Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Wechsel-Check. Wir prüfen Ihre bisherige Studiensituation und mögliche Anerkennungen gemeinsam.

ZUM HOCHSCHULWECHSEL

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen? Wir sind persönlich für Sie da.

Annika Heyder, M.A. beantwortet Ihre Fragen zur Anerkennung und Anrechnung von Vorleistungen, zu den benötigten Unterlagen und zu Ihrem möglichen Studienverlauf.

E-Mail: studium@allensbach-hochschule.de

Telefon: +49 (0)7533 919 23 89

Vorleistungen kostenlos prüfen lassen

Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und besprechen, welche Unterlagen wir für die Prüfung Ihrer Vorleistungen benötigen.

  • Einschätzung, welche Ihrer Leistungen für eine Anerkennung oder Anrechnung infrage kommen
  • Informationen zu benötigten Unterlagen, möglichem Studienverlauf und Gebührenreduktion
  • Persönliche Ansprechperson für Ihre Fragen

Kostenlos · unverbindlich · individuell geprüft

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Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.