Ja. An der Allensbach Hochschule können Sie sich bereits erbrachte Studienleistungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch beruflich erworbene Kompetenzen oder Weiterbildungsleistungen, beispielsweise IHK-Fortbildungen oder einen Fachwirtabschluss, anerkennen beziehungsweise anrechnen lassen.
Entscheidend ist, ob Ihre bisherigen Leistungen hinsichtlich Niveau, Inhalt und Umfang den Anforderungen der entsprechenden Studienmodule entsprechen. Die Anerkennung oder Anrechnung wird individuell geprüft.
Dadurch können Sie Ihre Studiendauer verkürzen und gegebenenfalls Studiengebühren sparen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Vorleistungen möglichst vor Studienbeginn prüfen zu lassen. Der Antrag muss spätestens im ersten Studienmonat gestellt werden.
Unsere Studienberatung unterstützt Sie gerne bei der Prüfung Ihrer individuellen Möglichkeiten.