Staatlich anerkannte Hochschule Programm Akkreditiert Top Fernhochschule Award 2026 Sehr Empfehlenswert

Prüfung endgültig nicht bestanden: welche Wege jetzt möglich sind

Eine endgültig nicht bestandene Prüfung ist ein schwerer Einschnitt. Sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass jede weitere Studienmöglichkeit ausgeschlossen ist. Ihr akademischer Weg muss hier nicht enden.

Studium fortsetzen

Wir prüfen kostenlos und vertraulich, ob ein Studiengang an der Allensbach Hochschule grundsätzlich infrage kommen könnte und welche bereits bestandenen Leistungen möglicherweise anerkannt werden können.

Vertraulich · individuell · unverbindlich

Wichtiger Hinweis: Die erste Einschätzung ist keine Zulassungszusage und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Widerspruch, Rechtsmitteln oder Fristen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Ihrer bisherigen Hochschule oder an eine im Prüfungsrecht tätige Rechtsberatung.

Für eine belastbare Prüfung benötigen wir in der Regel

  • Transcript of Records oder eine vollständige Notenübersicht
  • Modulhandbuch beziehungsweise aussagekräftige Modulbeschreibungen
  • offiziellen Prüfungsbescheid, sofern dieser bereits vorliegt
  • Exmatrikulationsbescheinigung, sofern Sie bereits exmatrikuliert wurden
  • gegebenenfalls die für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung

Welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind, hängt vom Verfahrensstand und vom gewünschten neuen Studiengang ab.

Was Sie von unserer ersten Einschätzung erwarten können

  • Prüfung, ob ein Studiengang an der Allensbach Hochschule grundsätzlich infrage kommen könnte
  • erste Einschätzung zur möglichen Anerkennung bereits bestandener Studienleistungen
  • transparente Rückmeldung zu noch fehlenden Unterlagen und möglichen nächsten Schritten
  • eine persönliche Ansprechperson für Ihre Fragen
FORTSETZUNGSMÖGLICHKEITEN VERTRAULICH PRÜFEN LASSEN

Was jetzt zuerst wichtig ist

1

Bescheid und Fristen prüfen

Lesen Sie den Prüfungsbescheid vollständig und achten Sie besonders auf die Rechtsbehelfsbelehrung sowie mögliche Fristen. Falls noch kein endgültiger Bescheid vorliegt, klären Sie den aktuellen Stand unverzüglich mit Ihrem Prüfungsamt.

2

Prüfungsordnung und Modulunterlagen sichern

Laden Sie die für Sie geltende Studien- und Prüfungsordnung, das Modulhandbuch und vorhandene Modulbeschreibungen herunter. Diese Unterlagen sind für die Beurteilung des Prüfungsanspruchs und für eine spätere Anerkennungsprüfung wichtig.

3

Leistungsübersicht anfordern

Fordern Sie ein vollständiges Transcript of Records mit bestandenen und nicht bestandenen Leistungen an. Bereits bestandene Leistungen bleiben dokumentiert und können in einem neuen Studiengang möglicherweise anerkannt werden.

4

Keine vorschnellen Annahmen treffen

Ein anderer Name des Studiengangs, ein Wechsel zu einer privaten Hochschule oder ein Fernstudium beseitigen ein mögliches Immatrikulationshindernis nicht automatisch. Entscheidend ist die individuelle Prüfung des bisherigen und des gewünschten Studiengangs.

5

Situation offen und vollständig einreichen

Für eine belastbare Einschätzung benötigen wir korrekte Angaben zum bisherigen Studiengang, zur betroffenen Prüfung und zum aktuellen Verfahrensstand. So können wir Möglichkeiten und Grenzen transparent einordnen.

Je früher Sie Bescheid und Fristen klären, desto eher lassen sich noch offene Handlungsmöglichkeiten erkennen.

Was bedeutet „endgültig nicht bestanden“?

Eine Prüfung gilt als endgültig nicht bestanden, wenn alle nach der maßgeblichen Prüfungsordnung vorgesehenen Versuche erfolglos geblieben sind und keine weitere Wiederholungsmöglichkeit besteht.

Der Verlust des Prüfungsanspruchs betrifft zunächst den bisherigen Studiengang. Abhängig vom Hochschulrecht und von den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen kann er auch für gleiche oder verwandte Studiengänge relevant sein.

Deshalb lässt sich die Frage, ob ein Studium fortgesetzt werden kann, nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten.

Kann ich nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung weiterstudieren?

Ein anderer Studienweg kann möglich sein, insbesondere wenn der gewünschte Studiengang fachlich anders aufgebaut ist und die endgültig nicht bestandene Prüfung dort keine vergleichbare Pflichtleistung darstellt.

Eine Fortsetzung ist jedoch nicht automatisch möglich, nur weil

  • die Hochschule gewechselt wird
  • der neue Studiengang einen anderen Namen trägt
  • es sich um ein Online- oder Fernstudium handelt
  • eine private Hochschule gewählt wird
  • die betroffene Prüfung im neuen Curriculum anders bezeichnet wird

Die Entscheidung kann erst nach Prüfung der offiziellen Unterlagen, der Zulassungsvoraussetzungen und der Curricula getroffen werden.

Was passiert mit meinen bestandenen Studienleistungen?

Eine endgültig nicht bestandene Prüfung löscht bereits bestandene Leistungen nicht aus Ihrer Leistungsübersicht.

Ob einzelne Studienleistungen anerkannt werden können, hängt davon ab, ob hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen wesentliche Unterschiede zu den Modulen des neuen Studiengangs bestehen.

Berücksichtigt werden insbesondere:

  • Lernergebnisse und erworbene Kompetenzen
  • Inhalte und akademisches Niveau
  • Umfang und Workload
  • Einordnung der Leistung in den gewünschten Studiengang

Eine bestimmte Zahl anerkennbarer ECTS kann deshalb nicht vorab garantiert werden.

BESTANDENE STUDIENLEISTUNGEN PRÜFEN LASSEN

So prüft die Allensbach Hochschule Ihren Fall

  1. 1

    Unterlagen einreichen

    Sie übermitteln Ihre persönlichen Daten und die verfügbaren Unterlagen aus Ihrem bisherigen Studium.

  2. 2

    Studienmöglichkeiten prüfen

    Wir vergleichen Ihre Situation mit den Zulassungsvoraussetzungen und Curricula der infrage kommenden Studiengänge.

  3. 3

    Ehrliche erste Einschätzung erhalten

    Sie erfahren, welcher Weg grundsätzlich möglich sein könnte, welche Unterlagen noch fehlen und ob eine Anerkennung bisheriger Leistungen geprüft werden kann.

  4. 4

    Nächste Schritte persönlich besprechen

    Eine persönliche Ansprechperson erläutert Ihnen die weitere Vorgehensweise. Sie entscheiden anschließend in Ruhe, ob Sie den nächsten Schritt gehen möchten.

Warum Allensbach Hochschule?

staatlich anerkannte Hochschule

100 Prozent Online-Fernstudium ohne Präsenzpflicht

persönliche Studienberatung und feste Ansprechpersonen

flexibler Studienstart nach erfolgreicher Zulassung

transparente Einzelfallprüfung ohne pauschale Versprechen

Wenn ein vollständiger Studiengang nicht möglich ist

Ergibt die Prüfung, dass eine Immatrikulation in einem gewünschten Studiengang nicht möglich ist oder aktuell nicht zur persönlichen Situation passt, können je nach Voraussetzungen einzelne Hochschulmodule oder Weiterbildungsprogramme eine Alternative sein.

Ob solche Leistungen später anerkannt werden können, hängt vom jeweiligen Studiengang und den dann geltenden Voraussetzungen ab.

Sie möchten freiwillig die Hochschule wechseln?

Wenn keine endgültig nicht bestandene Prüfung vorliegt und Sie vor allem flexibler studieren oder bereits erworbene Leistungen nutzen möchten, finden Sie die passenden Informationen auf unserer Seite „Hochschulwechsel“.

ZUR SEITE HOCHSCHULWECHSEL

Häufig gestellte Fragen

Haben Sie Fragen? Wir sind persönlich für Sie da.

Gerne beantwortet Annika Heyder, M.A. Ihre Fragen zum Bewerbungsablauf, zu den Zulassungsvoraussetzungen, zu unseren Studiengängen und zu allen weiteren Themen rund um Ihr Studium.

E-Mail: studium@allensbach-hochschule.de

Telefon: +4975339192389

Ihr bisheriger Weg muss nicht wertlos sein

Sie müssen nicht allein herausfinden, welche Möglichkeiten noch bestehen. Wir prüfen Ihren bisherigen Studienverlauf und sagen Ihnen offen, ob ein Studienweg an der Allensbach Hochschule grundsätzlich infrage kommen könnte.

  • Prüfung, ob ein Studiengang grundsätzlich infrage kommen könnte
  • erste Einschätzung zur Anerkennung bereits bestandener Leistungen
  • eine persönliche Ansprechperson für Ihre Fragen

Keine automatische Zulassung · keine garantierte Anerkennung · eine ehrliche Einzelfallprüfung

Kostenlose und vertrauliche Ersteinschätzung anfordern

Wir melden uns persönlich bei Ihnen. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.