Vorleistungen nutzen
Bereits erbrachte Studien- und Fortbildungsleistungen können berücksichtigt werden.
Sie haben bereits an einer Hochschule studiert oder eine berufliche Fortbildung abgeschlossen? Wir prüfen, welche Ihrer bisherigen Leistungen für eine Anerkennung oder Anrechnung infrage kommen und welche Module Sie dadurch möglicherweise nicht erneut absolvieren müssen.
Bereits erbrachte Studien- und Fortbildungsleistungen können berücksichtigt werden.
Anerkannte Module müssen nicht erneut absolviert werden. Pro anerkanntem ECTS reduziert sich Ihr Studienentgelt um 30 Euro.
Wir prüfen Ihre bisherige Qualifikation und geben Ihnen eine persönliche Einschätzung zu den möglichen Anrechnungen oder Anerkennungen.
Sie müssen bereits erbrachte Studienleistungen nicht zwangsläufig noch einmal erbringen. Leistungen aus einem früheren Hochschulstudium sowie bestimmte berufliche Fort- und Weiterbildungen können, bei entsprechender Gleichwertigkeit, für Ihr Studium an der Allensbach Hochschule anerkannt oder angerechnet werden.
Dazu zählen beispielsweise auch qualifizierte Fortbildungsabschlüsse wie Betriebswirt IHK, Betriebswirt VWA oder Betriebswirt HWK.
Wählen Sie die Situation, die auf Sie zutrifft. Wir sagen Ihnen, welche Ihrer Leistungen für eine Anerkennung oder Anrechnung infrage kommen.
Sie haben bereits Module an einer anderen Hochschule absolviert.
PRÜFEN LASSENSie möchten Ihr Studium an der Allensbach Hochschule fortsetzen.
ZUM HOCHSCHULWECHSELSie verfügen z. B. über einen Fachwirt-, Betriebswirt-, Meister- oder vergleichbaren Abschluss.
PRÜFEN LASSENSie haben bereits Hochschulzertifikate oder einzelne Module mit ECTS absolviert.
PRÜFEN LASSENEntscheidend ist nicht allein die Bezeichnung eines Moduls oder Abschlusses. Wir prüfen insbesondere, ob Inhalt, Umfang und Niveau Ihrer bisherigen Leistungen mit den entsprechenden Modulen des gewünschten Studiengangs vergleichbar sind.
Die erworbenen Kompetenzen sollten inhaltlich möglichst weitgehend mit den Modulen Ihres Studiengangs übereinstimmen.
Die Leistung muss dem akademischen Niveau des Moduls entsprechen, auf das sie angerechnet werden soll.
Der Umfang wird in Arbeitsstunden, SWS oder ECTS verglichen. Ohne Angaben zu Inhalt und Umfang ist keine Prüfung möglich.
Rechtliche Grundlage ist § 35 Abs. 1 LHG. Ohne Angaben zu Inhalt, Niveau und Umfang der bereits erbrachten Leistungen kann eine Anerkennung bzw. Anrechnung nicht geprüft werden.
Außerhalb der Hochschule erworbene Kompetenzen können auf das Bachelorstudium bis zu einem Umfang von 50 % angerechnet werden.
Hochschulisch erbrachte Studienleistungen werden davon getrennt auf Anerkennung geprüft und unterliegen nicht dieser 50-%-Grenze.
Hochschulische Vorleistungen können grundsätzlich in größerem Umfang anerkannt werden, sofern die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Je genauer Inhalt, Umfang und Niveau Ihrer bisherigen Leistungen dokumentiert sind, desto besser können wir die Vergleichbarkeit prüfen.
Sie enthalten eine aussagekräftige Übersicht über Studieninhalte und Leistungsumfang, angegeben in Arbeitsstunden, SWS oder ECTS.
Es weist die von Ihnen absolvierten Module und die erbrachten Leistungen aus.
Den Antrag auf Anerkennung bzw. Anrechnung erhalten Sie bei der Studienberatung. Reichen Sie Ihre Unterlagen dort ein, wir sagen Ihnen, welche weiteren Dokumente für die Prüfung ggfs. noch benötigt werden.
Von der ersten Anfrage bis zur Einordnung Ihres Studienverlaufs begleitet Sie die Studienberatung persönlich.
Sie senden uns Ihre bisherigen Leistungsnachweise und, soweit vorhanden, Modulbeschreibungen.
Wir prüfen Inhalt, Umfang und Niveau Ihrer bisherigen Leistungen.
Sie erfahren, welche Module beziehungsweise Leistungen für eine Anerkennung oder Anrechnung infrage kommen.
Auf dieser Grundlage besprechen wir mit Ihnen, wie Ihr individueller Studienverlauf aussehen kann. Für jeden anerkannten ECTS reduziert sich das Studienentgelt um 30 Euro.
Dann nutzen Sie unseren kostenlosen Wechsel-Check. Wir prüfen Ihre bisherige Studiensituation und mögliche Anerkennungen gemeinsam.
Für die Prüfung Ihrer bereits erbrachten Studien- oder Weiterbildungsleistungen benötigen wir entsprechende Nachweise über Ihre bisherigen Qualifikationen.
Dazu zählen beispielsweise Leistungsübersichten (Transcript of Records), Modulbeschreibungen, Zeugnisse sowie Zertifikate über berufliche Fort- und Weiterbildungen. Wichtig ist, dass aus den Unterlagen die vermittelten Inhalte, der Umfang und das Niveau Ihrer bisherigen Leistungen hervorgehen.
Unsere Studienberatung informiert Sie gerne darüber, welche Unterlagen in Ihrem individuellen Fall erforderlich sind, und unterstützt Sie bei der Prüfung Ihrer Anerkennungs bzw. Anrechnungsmöglichkeiten.
Der Umfang der Anerkennung oder Anrechnung hängt von Ihren bereits erworbenen Qualifikationen und den Anforderungen Ihres gewählten Studiengangs ab.
Bereits erbrachte Hochschulleistungen können anerkannt werden, wenn sie hinsichtlich Niveau, Inhalt und Umfang in hohem Maße mit den entsprechenden Studienmodulen übereinstimmen. Außerhochschulisch erworbene Kenntnisse und Kompetenzen, beispielsweise aus beruflichen Weiterbildungen, können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 % der Studienleistungen ersetzen.
Welche Leistungen in Ihrem individuellen Fall anerkannt oder angerechnet werden können, prüft unsere Studienberatung gerne persönlich und unverbindlich. Dadurch können Sie gegebenenfalls Ihre Studiendauer verkürzen und Studiengebühren sparen.
Ja. Wenn Ihnen bereits erbrachte Studienleistungen oder beruflich erworbene Kompetenzen anerkannt beziehungsweise angerechnet werden, können sich dadurch Ihre Studiengebühren reduzieren.
Da Sie bestimmte Module nicht erneut absolvieren müssen, kann sich auch Ihre Studiendauer verkürzen. Wie hoch Ihre individuelle Ersparnis ausfällt, hängt vom Umfang der anerkannten oder angerechneten Leistungen ab.
Unsere Studienberatung prüft Ihre individuellen Möglichkeiten gerne persönlich und unverbindlich und informiert Sie über die möglichen Auswirkungen auf Ihre Studiengebühren
Ja. Auch wenn Sie Ihr vorheriges Studium nicht abgeschlossen haben, können bereits erfolgreich erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen an der Allensbach Hochschule anerkannt werden.
Voraussetzung ist, dass die Leistungen hinsichtlich Niveau, Inhalt und Umfang in hohem Maße mit den entsprechenden Modulen Ihres gewählten Studiengangs übereinstimmen. Durch die Anerkennung können Sie gegebenenfalls Ihre Studiendauer verkürzen und Studiengebühren sparen.
Unsere Studienberatung prüft Ihre individuellen Anerkennungsmöglichkeiten gerne persönlich und unverbindlich.
Nein. Ihr vorheriger Studiengang muss nicht denselben Namen haben wie der Studiengang an der Allensbach Hochschule, für den Sie sich interessieren.
Entscheidend ist, ob die bereits erbrachten Studienleistungen hinsichtlich Niveau, Inhalt und Umfang in hohem Maße mit den entsprechenden Modulen Ihres gewünschten Studiengangs übereinstimmen. Auch Leistungen aus fachlich verwandten oder anders bezeichneten Studiengängen können daher angerechnet werden.
Unsere Studienberatung prüft Ihre individuellen Anrechnungsmöglichkeiten gerne persönlich und unverbindlich.
Ja. An der Allensbach Hochschule können Sie sich bereits erbrachte Studienleistungen und unter bestimmten Voraussetzungen auch beruflich erworbene Kompetenzen oder Weiterbildungsleistungen, beispielsweise IHK-Fortbildungen oder einen Fachwirtabschluss, anerkennen beziehungsweise anrechnen lassen.
Entscheidend ist, ob Ihre bisherigen Leistungen hinsichtlich Niveau, Inhalt und Umfang den Anforderungen der entsprechenden Studienmodule entsprechen. Die Anerkennung oder Anrechnung wird individuell geprüft.
Dadurch können Sie Ihre Studiendauer verkürzen und gegebenenfalls Studiengebühren sparen. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Vorleistungen möglichst vor Studienbeginn prüfen zu lassen. Der Antrag muss spätestens im ersten Studienmonat gestellt werden.
Unsere Studienberatung unterstützt Sie gerne bei der Prüfung Ihrer individuellen Möglichkeiten.
Den Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Weiterbildungsleistungen müssen Sie spätestens im ersten Studienmonat stellen.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, Ihre Vorleistungen möglichst frühzeitig, idealerweise bereits vor Studienbeginn, prüfen zu lassen. So erfahren Sie rechtzeitig, welche Leistungen anerkannt oder angerechnet werden können und wie sich dies auf Ihre Studiendauer und Studiengebühren auswirkt.
Unsere Studienberatung unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung und informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen.
Annika Heyder, M.A. beantwortet Ihre Fragen zur Anerkennung und Anrechnung von Vorleistungen, zu den benötigten Unterlagen und zu Ihrem möglichen Studienverlauf.
E-Mail: studium@allensbach-hochschule.de
Telefon: +49 (0)7533 919 23 89
Senden Sie uns Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns persönlich bei Ihnen und besprechen, welche Unterlagen wir für die Prüfung Ihrer Vorleistungen benötigen.
Kostenlos · unverbindlich · individuell geprüft
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt.
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