Studienfinanzierung Fernstudium
Finanzierungsmöglichkeiten für Ihr Studium auf einen Blick.
Finanzierung Ihres Fernstudiums an der Allensbach Hochschule
Ein Fernstudium neben dem Job ist eine Investition – aber Sie müssen sie nicht allein stemmen. Ob Steuervorteil, Unterstützung durch den Arbeitgebenden, zinsgünstiger Kredit oder Stipendium: Auf dieser Seite finden Sie alle Optionen im Überblick – und wenn Sie unsicher sind, wo Sie anfangen sollen, hilft Ihnen unsere Studienberatung gerne persönlich weiter.
Setzen Sie Ihre Studiengebühren von der Steuer ab
Ihre Studiengebühren sind von der Mehrwertsteuer befreit und können steuerlich geltend gemacht werden. Nach einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs können Sie jetzt die Ausgaben für Ihre Weiterbildung voll als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben absetzen. Genaue Informationen erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber
Wer in seine Weiterbildung investiert, signalisiert die Bereitschaft, mehr Verantwortung zu übernehmen und sich auch in seiner Freizeit zu engagieren. Viele Arbeitgebende unterstützen diese Bereitschaft durch die Beteiligung an den Studiengebühren oder durch zusätzliche Urlaubstage. Ein Gespräch über Ihre Weiterbildungspläne mit Ihrem Arbeitgebenden kann Ihnen ganz neue Perspektiven eröffnen!
Häufig gestellte Fragen
Grundsätzlich kann auch während eines Fernstudiums weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehen. Entscheidend sind insbesondere Ihr Alter, Ihre Ausbildungssituation und gegebenenfalls eine parallele Erwerbstätigkeit.
Ob in Ihrem individuellen Fall ein Anspruch besteht, prüft die zuständige Familienkasse. Dort erhalten Sie auch verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen und erforderlichen Nachweisen.
Mit einem Bachelorabschluss erwerben Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Unsere Masterstudiengänge qualifizieren Sie für Fach- und Führungspositionen in Unternehmen und berechtigen Sie zur Bewerbung für Positionen im gehobenen und höheren Dienst. Der Master of Arts in Wirtschaftspädagogik ermöglicht Ihnen den Einstieg in den Vorbereitungsdienst an Berufs- und Wirtschaftsgymnasien (vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung durch das jeweils zuständige Kultusministerium).
Nein. Als private Bildungseinrichtung ist die Allensbach Hochschule von der Umsatzsteuer befreit, daher wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
Haben Sie Fragen? Wir sind persönlich für Sie da.
Gerne beantwortet Annika Heyder, M.A. Ihre Fragen zum Bewerbungsablauf, zu den Zulassungsvoraussetzungen, zu unseren Studiengängen und zu allen weiteren Themen rund um Ihr Studium.
E-Mail: studium@allensbach-hochschule.de
Telefon: +49 (0)7533 919 23 89
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